Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder nur teilweise barrierefrei:
Wir arbeiten daran, Barrieren bei PDF-Formularen und anderen Download-Dateien zukünftig abzubauen. Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache, Erläuterungen in Leichter Sprache sowie eine Untertitelung von Videos können wir aufgrund unverhältnismäßiger Belastung bis auf Weiteres nicht anbieten.
Diese Erklärung wurde am 24.11.2022 erstellt. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.schillerschule-hemsbach.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns.
Auf folgenden Wegen können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Friedrich-Schiller-Gemeinschaftsschule wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Friedrich-Schiller-Gemeinschaftsschule nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
06201 / 71414