Inklusion: Unterschied zwischen den Versionen

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Für die GMs ist Inklusion selbstverständlich.
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'''Gemeinschaftliches Lernen, wobei das Ziel für jeden etwas anderes sein kann.'''
In Zusammenarbeit mit Förder- und Sonderschulen erhalten unsere S die benötigte Unterstützung.
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Für die Gemeinschaftsschule ist Inklusion selbstverständlich.<br>
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In Zusammenarbeit mit Förder- und Sonderschulen erhalten unsere Schüler die benötigte Unterstützung.
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Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland
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Baden-Württemberg startet Schulversuch in fünf Schwerpunktregionen (Mannheim, Stuttgart, Freiburg, Konstanz & Bieberach)
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Rund 21.300 Kinder mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besuchen eine allgemeine Schule
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Eckpunkte zur Änderung des Schulgesetzes werden festgelegt
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Verankerung der Inklusion im Schulgesetz Baden-Württemberg:
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u.a. Aufhebung der Pflicht zum Besuch der Sonderschule, Wahlrecht der Eltern stärken.
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Eltern haben Wahlrecht zwischen Sonderschule oder allgemeinen Schule
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<p>'''„Es muss selbstverständlich werden, dass ein Kind mit Behinderung an einer allgemeinen Schule unterrichtet wird.“'''</p>
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== Chancen und Grenzen ==
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'''''"Lernen" heißt Widerstände überwinden.'''''
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== Konzept und Umsetzung an der Schillerschule Hemsbach ==

Version vom 24. November 2017, 13:31 Uhr

Gemeinschaftliches Lernen, wobei das Ziel für jeden etwas anderes sein kann.

Für die Gemeinschaftsschule ist Inklusion selbstverständlich.
In Zusammenarbeit mit Förder- und Sonderschulen erhalten unsere Schüler die benötigte Unterstützung.


Gesetzlicher Rahmen

2009 Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland

2010 Baden-Württemberg startet Schulversuch in fünf Schwerpunktregionen (Mannheim, Stuttgart, Freiburg, Konstanz & Bieberach)

2013/2014 Rund 21.300 Kinder mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besuchen eine allgemeine Schule

2014 Eckpunkte zur Änderung des Schulgesetzes werden festgelegt

2015/2016 Verankerung der Inklusion im Schulgesetz Baden-Württemberg: u.a. Aufhebung der Pflicht zum Besuch der Sonderschule, Wahlrecht der Eltern stärken.

2016 Eltern haben Wahlrecht zwischen Sonderschule oder allgemeinen Schule


„Es muss selbstverständlich werden, dass ein Kind mit Behinderung an einer allgemeinen Schule unterrichtet wird.“

– Ehemaliger Kultusminister Stoch November 2014.


Chancen und Grenzen

"Lernen" heißt Widerstände überwinden.


Konzept und Umsetzung an der Schillerschule Hemsbach