Inklusion
Gemeinschaftliches Lernen, wobei das Ziel für jeden etwas anderes sein kann.
Für die Gemeinschaftsschule ist Inklusion selbstverständlich.
In Zusammenarbeit mit Förder- und Sonderschulen erhalten unsere Schüler die benötigte Unterstützung.
Gesetzlicher Rahmen
2009 Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland
2010 Baden-Württemberg startet Schulversuch in fünf Schwerpunktregionen (Mannheim, Stuttgart, Freiburg, Konstanz & Bieberach)
2013/2014 Rund 21.300 Kinder mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besuchen eine allgemeine Schule
2014 Eckpunkte zur Änderung des Schulgesetzes werden festgelegt
2015/2016 Verankerung der Inklusion im Schulgesetz Baden-Württemberg: u.a. Aufhebung der Pflicht zum Besuch der Sonderschule, Wahlrecht der Eltern stärken.
2016 Eltern haben Wahlrecht zwischen Sonderschule oder allgemeinen Schule
„Es muss selbstverständlich werden, dass ein Kind mit Behinderung an einer allgemeinen Schule unterrichtet wird.“
Chancen und Grenzen
"Lernen" heißt Widerstände überwinden.